Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.12.2015

Geschwindigkeitsüberschreitung muss nicht bezeichnet werden

Bei einem Schuldspruch wegen (vorsätzlicher oder fahrlässiger) Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist die Angabe des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung zur rechtlichen Bezeichnung der Tat in der ...