Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Geschäfte des täglichen Lebens in § 105a BGB

Mit Wirkung ab 1.8.2002 wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch § 105a BGB eingefügt. Dadurch hat sich im Bereich der Geschäfte des täglichen Lebens auch die Stellung des Betreuers und des Betreuten geändert. Die Bestimmung gilt für volljährige Geschäftsunfähige. Zwar setzt die Anordnung ...