Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Gelegentlicher Cannabiskonsum

Es handelt sich bei der zweimaligen Einnahme von Cannabis mit einem zeitlichen Moment von mindestens drei Stunden um einen gelegentlichen Konsum. Hierbei kann nicht von einem einheitlichen Konsum ausgegangen werden. Die Kombination von erstmaligem Cannabiskonsum, ...