Artikel
29.06.2015
Gelegentliche Nutzung zweier Räume - Steuerbefreiung für Familienheime?
Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG bleibt u.a. der erbschaftsteuerrechtliche Erwerb des Miteigentums an einem bebauten Grundstück durch Kinder des Erblassers im Sinne der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit, soweit der ...