Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.10.2015

Geheime Beratung und Betriebsbedingte Kündigung

Eine geheime Beratung und Abstimmung iSd. § 193 Abs. 1, § 194 GVG verlangt grundsätzlich die mündliche Beratung über den Streitgegenstand im Beisein sämtlicher beteiligten Richter. Eine Nachberatung im Wege einer Telefonkonferenz ...