Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.08.2017

Gebrauchtwagenmängel und die Besichtigung im Regen

Der Käufer eines Gebrauchtwagens hat keine Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis, welche die Rechte gemäß § 442 BGB ausschließen würden, wenn bei der Fahrzeugbesichtigung im Regen und daraus resultierender Spiegelungen auf der ...