Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.08.2015

Günstigkeitsvergleich mit unklarem Ergebnis

Die Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen. Hiernach ...