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01.09.2015
Flusskreuzfahrt und der nicht angelaufene Hafen
Im vorliegenden Fall war im Rahmen einer Flusskreuzfahrt ein Hafen nicht angelaufen worden, so dass ein 11-stündiger Aufenthalt in Basel entfiel. In diesem Fall ist die Reise mangelhaft. Ist die Reise mangelhaft, mindert sich nach § 651 d I BGB ...