Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2015

Flusskreuzfahrt und der nicht angelaufene Hafen

Im vorliegenden Fall war im Rahmen einer Flusskreuzfahrt ein Hafen nicht angelaufen worden, so dass ein 11-stündiger Aufenthalt in Basel entfiel. In diesem Fall ist die Reise mangelhaft. Ist die Reise mangelhaft, mindert sich nach § 651 d I BGB ...