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01.10.2015
Flugverspätung wegen eines außergewöhnlichen Umstands bei Vorumlauf-Flug
Ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG, der sich auf einem Vorumlauf-Flug ereignet, kann ein Luftfahrtunternehmen auf den nachfolgenden Flügen nicht entlasten. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der ...