Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Flugverspätung wegen eines außergewöhnlichen Umstands bei Vorumlauf-Flug

Ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG, der sich auf einem Vorumlauf-Flug ereignet, kann ein Luftfahrtunternehmen auf den nachfolgenden Flügen nicht entlasten. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der ...