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11.06.2015
Fiktive Schadensabrechnung und die UPE-Zuschläge und Verbringungskosten
Bei der fiktiven Schadensabrechnung sind ortsübliche UPE-Zuschläge sowie Kosten für die Verbringung und Beilackierungskosten anrechenbar, wenn diese von ortsansässigen Markenwerkstätten in Rechnung gestellt werden. Wenn der Geschädigte anerkanntermaßen einen Betrag in Höhe ...