Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2015

Fiktive Schadensabrechnung und die UPE-Zuschläge und Verbringungskosten

Bei der fiktiven Schadensabrechnung sind ortsübliche UPE-Zuschläge sowie Kosten für die Verbringung und Beilackierungskosten anrechenbar, wenn diese von ortsansässigen Markenwerkstätten in Rechnung gestellt werden. Wenn der Geschädigte anerkanntermaßen einen Betrag in Höhe ...