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04.01.2016
Fehlverhalten des Ehemanns ist kein Kündigungsgrund!
Bei Arbeitsverhältnissen, die nicht dem Schutz von § 1 Kündigungsschutzgesetz unterliegen, muss der Arbeitgeber bei seiner Kündigung die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beachten. Bei der Prüfung der Treuwidrigkeit einer Kündigung ist ...