Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.06.2011

Für Zeugnis-Erteilung ist der Arbeitgeber beweispflichtig!

Es ist Sache des Arbeitgebers, nachzuweisen, dass einem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt wurde. Sofern dieses auf dem Postweg verloren gegangen ist, muss der Arbeitgeber ein neues ...