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15.09.2015
Erhebliches Schlagloch und die Verkehrssicherungspflicht
Es liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht seitens des Trägers der Strassenbaulast vor, wenn ein über einen längeren Zeitraum bestehendes Schlagloch von 1 m Länge, 30 cm Breite und 10 cm Tiefe weder ...