Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2015

Erhebliches Schlagloch und die Verkehrssicherungspflicht

Es liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht seitens des Trägers der Strassenbaulast vor, wenn ein über einen längeren Zeitraum bestehendes Schlagloch von 1 m Länge, 30 cm Breite und 10 cm Tiefe weder ...