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    02.12.2013
  
              Erbrecht und der nichteheliche Lebenspartner
          Lebenspartner, die nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, müssen für den Todesfall vorsorgen. Denn gesetzlich ist ein nichtehelicher Lebenspartner ein Fremder. Nach dem Gesetz sind nur Ehepartner und die Verwandten erbberechtigt. Nichteheliche Lebenspartner sind nicht ...