Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.06.2011

Erbrecht entfernter Abkömmlinge

Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde. § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt ...