Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2015

Erbfall und die digitalen Hinterlassenschaften

Im Todesfall ist es mittlerweile die Regel, dass der Verstorbene auch eine nicht unerhebliche digitale Hinterlassenschaft hat. Hier geht es zum einen um Email-Konten, Online-Zugänge oder Abonnements, Social-Media Präsenzen und vieles mehr. Auch um diese Punkte müssen sich die Hinterbliebenen ...