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    02.01.2012
  
              Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Heimunterbringung?
          Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt. ...
        
        
      