Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.08.2017

Entlassung des Testamentsvollstreckers

Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere – mithin beispielhaft – eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit ...