Malte Winter (AnwaltOnline GbR)

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.09.2013

Einmal ist keinmal gilt nicht für harte Drogen!

Bereits der einmaligem Konsum von Betäubungsmitteln führt zur Annahme einer fehlenden Kraftfahreignung i.S.d. §§ 3 I S.1 StVG i.V.m. 46 I FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Dies ergibt sich aus dem hohen Missbrauchpotential harter Drogen. ...