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07.07.2015
Eignungszweifel bei fahrlässiger Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad?
Wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gem. § 153 a StPO eingestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem Massnahmen nach der Fahrerlaubnisverordnung treffen. Sie ist berechtigt, die selben Beweise, unabhängig vom Strafverfahren zu bewerten. ...