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24.09.2015
Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kinderschänders
Der Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ kann gerechtfertigt sein, wenn sich ein erheblicher Teil der Belegschaft nachhaltig weigert, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten und es deshalb ...