Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.09.2015

Druckkündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kinderschänders

Der Ausspruch einer sog. „Druckkündigung“ kann gerechtfertigt sein, wenn sich ein erheblicher Teil der Belegschaft nachhaltig weigert, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Arbeitnehmer nach verbüßter Haftstrafe zusammenzuarbeiten und es deshalb ...