Artikel
25.09.2015
Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung - Außerordentliche Kündigung
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. ...