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14.01.2016
Drei- bis viermal täglich Stoßlüften?
Täglich drei- bis viermaliges Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmel (hier: Vermeidung von Tauwasser an den Kältebrücken) belastet den Mieter nicht überobligatorisch. Sofern der Mieter abwesend ist, so ist in dieser Zeit kein Lüften erforderlich. ...