Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.01.2016

Drei- bis viermal täglich Stoßlüften?

Täglich drei- bis viermaliges Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmel (hier: Vermeidung von Tauwasser an den Kältebrücken) belastet den Mieter nicht überobligatorisch. Sofern der Mieter abwesend ist, so ist in dieser Zeit kein Lüften erforderlich. ...