Artikel
24.06.2015
Diebstahl und das Verschweigen eines Vorschadens
Sofern ein Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl seines Fahrzeugs beim Ausfüllen eines Fragebogens Vorschäden des Fahrzeugs verschweigt, so liegt eine bewusste arglistige Täuschung des Versicherers vor. Dies hat zur Folge, dass der Versicherer gem. § 28 II 1 VVG leistungsfrei wird. ...