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20.10.2015
Die tilgungsreife Vorbelastung im Verkehrszentralregister
Die Tilgungsfrist von im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit beträgt gem. § 29 I S.2 Nr.1 StVG zwei Jahre. Die Frist beginnt nach § 29 IV Nr.3 StVG mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung. ...