Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Die eigene Altersvorsorge des elternunterhaltspflichtigen Kindes

Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens. Dies gilt allerdings nicht, soweit der Unterhaltspflichtige über ...