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01.07.2015
Die eigene Altersvorsorge des elternunterhaltspflichtigen Kindes
Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens. Dies gilt allerdings nicht, soweit der Unterhaltspflichtige über ...