Artikel
15.10.2015
Der unechte Weiterbeschäftigungsantrag
Der als unechter Hilfsantrag gestellte Weiterbeschäftigungsantrag bleibt bei der Festsetzung des Verfahrensstreitwerts unberücksichtigt, solange in dem Bestandsstreit keine obsiegende Feststellungsentscheidung ergangen ist, § 44 Abs. 1 Satz 2 GKG. ...