Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.10.2015

Der unechte Weiterbeschäftigungsantrag

Der als unechter Hilfsantrag gestellte Weiterbeschäftigungsantrag bleibt bei der Festsetzung des Verfahrensstreitwerts unberücksichtigt, solange in dem Bestandsstreit keine obsiegende Feststellungsentscheidung ergangen ist, § 44 Abs. 1 Satz 2 GKG. ...