Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Defekt einer Fahrwerksklappe - außergewöhnlicher Umstand?

Im vorliegenden Fall musste ein Flugzeug sofort wieder landen, weil eine Fahrwerksklappe nicht zu schloss. Die Fluggäste konnten den Flug erst mit einer Ersatzmaschine antreten. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung ...