Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.01.2013

Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung – Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis und erfolgt vorübergehend. Eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis führt nach § 10 Abs. 1 AÜG zu einem Arbeitsverhältnis zwischen ...