Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2015

Das „überwiegend geflieste“ Bad und die Mieterhöhung

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um eine Mieterhöhung, konkret um die Frage, ob das Bad der Mietwohnung als „überwiegend gefliest“ im Sinne des Berliner Mietspiegels einzustufen ist oder nicht. Bei dem strittigen Badezimmer waren zwei Wände ca. 2 m hoch gefliest. ...