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01.06.2015
Das „überwiegend geflieste“ Bad und die Mieterhöhung
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um eine Mieterhöhung, konkret um die Frage, ob das Bad der Mietwohnung als „überwiegend gefliest“ im Sinne des Berliner Mietspiegels einzustufen ist oder nicht. Bei dem strittigen Badezimmer waren zwei Wände ca. 2 m hoch gefliest. ...