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05.08.2015
Dachterrasse und Dachgarten sind zwei Dinge!
Aus der Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ergeben, die bei fehlender Erwähnung im notariellen Kaufvertrag durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch ...