Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.08.2015

Dachterrasse und Dachgarten sind zwei Dinge!

Aus der Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ergeben, die bei fehlender Erwähnung im notariellen Kaufvertrag durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch ...