Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.03.2015

Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland und das Vollstreckungsverfahren

Der Betroffene kann sich gegen einen auf der Grundlage einer Halterhaftung ergangenen Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland nicht im Vollstreckungsverfahren in Deutschland zur Wehr setzen, wenn er im ausländischen Verfahren nicht auf seine Nichtverantwortlichkeit hingewiesen hat. ...