Artikel
05.03.2015
Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland und das Vollstreckungsverfahren
Der Betroffene kann sich gegen einen auf der Grundlage einer Halterhaftung ergangenen Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland nicht im Vollstreckungsverfahren in Deutschland zur Wehr setzen, wenn er im ausländischen Verfahren nicht auf seine Nichtverantwortlichkeit hingewiesen hat. ...