Artikel
06.08.2015
Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung
Die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetrieb ist mit der Verfassung vereinbar. Das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesarbeitsgericht ...