Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.08.2015

Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung

Die Nichtanerkennung eines Blutspendedienstes als karitativer Tendenzbetrieb ist mit der Verfassung vereinbar. Das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesarbeitsgericht ...