Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2015

Blendende Solarzellen müssen nicht hingenommen werden!

Blendungen durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses sind vom Nachbarn grundsätzlich nur dann zu dulden, wenn die Beeinträchtigungen für diesen nur unwesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB sind. ...