Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.08.2014

Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst

Ein im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter hat nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb iVm. Satz 2 TVöD Anspruch, bis zu vier Arbeitstage unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ...