Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit?

Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG. Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm ...