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02.05.2012
Betreten der Wohnung durch den Betreuer und die Unverletzlichkeit der Wohnung
Bei dem Betreten der Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen handelt es sich um einen hoheitlichen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), da der Betreuer nicht als Privatperson auftritt, ...