Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2015

Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen

Die Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt ist, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen werden soll. Eine Verfahrensbeteiligung im Erstverfahren zur ...