Artikel
29.10.2015
Benzinklausel und Beschädigung durch Hebebühne
Ist es zu einer Fahrzeugbeschädigung beim Reifenwechsel durch die unsachgemäße Bedienung einer Hebebühne gekommen, ist der entstandenen Schaden nicht von der Haftungsbeschränkung des § 2 Nr.2 c AHB 2008 (Benzinklausel) umfasst und der Schaden gedeckt. ...