Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
29.10.2015

Benzinklausel und Beschädigung durch Hebebühne

Ist es zu einer Fahrzeugbeschädigung beim Reifenwechsel durch die unsachgemäße Bedienung einer Hebebühne gekommen, ist der entstandenen Schaden nicht von der Haftungsbeschränkung des § 2 Nr.2 c AHB 2008 (Benzinklausel) umfasst und der Schaden gedeckt. ...