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23.09.2015
Bei erheblichen Differenzmengen der Wasserzähler zahlt der Vermieter
Vorliegend hatte sich eine Differenz der in der Betriebskostenabrechnung zu Grunde gelegten Gesamtverbrauchsmenge von 318,58 m3 gegenüber dem von den Stadtwerken festgestellten Gesamtverbrach in Höhe von 418 m3 ergeben. Unstreitig war die Differenz auf ...