Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.01.2016

Bei Eigenbedarf muss klar sein, für wen gekündigt wird!

Der Vermieter hat dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. In diesem Fall ist eine Eigenbedarfskündigung ...