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05.06.2015
Bei 'TÜV' neu kann ein mangelfreies Fahrzeug erwartet werden
Wird ein Gebrauchtfahrzeug im Rahmen einer eBay-Auktion mit dem Zusatz "TÜV neu" beschrieben, so kann dies als i.d.R. als Willenserklärung, die auf den Abschluss einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. § 434 I S.1 BGB gerichtet ist, gewertet werden. ...