Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.10.2011

Befristete Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte auf der Grundlage des TzBfG in der vom 1. Januar 2003 bis zum 30. April 2007 geltenden Fassung (aF) ohne Sachgrund nicht wirksam befristet werden, wenn dem letzten befristeten Vertrag ...