Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.11.2015

Baumfällkosten gehören nicht in die Betriebskosten!

ofern ein Vermieter das Fällen eines Baumes veranlasst, so können die entstandenen Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, da es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt. Solche - i.d.R. nicht unbeträchtlichen ...