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02.05.2013
Auswirkung der Pfändung von Anrechten in der privaten Altersvorsorge auf den Versorgungsausgleich
Gepfändete Anrechte der privaten Altersvorsorge unterliegen dem Versorgungsausgleich. Die Pfändung eines solchen Anrechts - auch nach dem Ende der Ehezeit - schließt die Anordnung einer internen Teilung gemäß den §§ 10, 11 VersAusglG aus. ...