Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.08.2015

Ausnahmengenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone für Anlieger?

Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit zu einem Grundstück, in dem der Eigentümer auch wohnt, bis unmittelbar vor die eigene Haustür gehört im städtischen Ballungsgebiet einer Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten ...