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21.08.2015
Ausnahmengenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone für Anlieger?
Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit zu einem Grundstück, in dem der Eigentümer auch wohnt, bis unmittelbar vor die eigene Haustür gehört im städtischen Ballungsgebiet einer Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten ...