Artikel
    06.08.2012
  
              Auseinanderfallen von Jahr der Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf
          Sind das Jahr der Erstzulassung und das Baujahr eines gebrauchten Motorrads verschieden, so liegt kein Sachmangel vor. Daher kann der Käufer auch nicht wegen dieser Abweichung vom Vertrag zurücktreten. ...