Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2015

Aufsichtspflicht bei Rad fahrendem Schulkind

Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich bereits ab dem 6. Lebensjahr allein im Straßenverkehr bewegen. Dies gilt zumindest für den Fall, dass keine speziellen Gefahrenquellen entgegenstehen. ...