Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.06.2012

Auch erhebliches Urlaubsgeld ist insgesamt unpfändbar!

Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt; dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht. ...