Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.12.2015

Auch Fußgänger müssen Rücksicht nehmen!

Fußgänger können verpflichtet sein, auf ihren Vorrang gegenüber Straßenbahnen in Fußgängerbereichen zu verzichten. So lag vorliegend ein Verstoß gegen § 11 III Hs.1 StVO, als sich ein Fußgänger weigerte, die Straßenbahngleise zu ...